
Anforderungen an die AusbildnerInnen
AusbildnerInnen, die vom SVFM anerkannt werden möchten, müssen dies schriftlich mit allen nötigen Unterlagen dem Vorstand beantragen. Dieser entscheidet endgültig über eine Anerkennung. An die AusbildnerInnen stellen wir folgende Anforderungen, damit von Ihnen bestätigte Abschlüsse vom SVFM anerkennt werden:
- Ein Jahr Vollmitglied des SVFM.
- Abgeschlossene mindestens 3jährige Ausbildung in medizinisch-therapeutischem Beruf - oder mit vergleichbarer Ausbildung - mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
- Kaderausbildung (pädagogisch oder Management), Höhere Fachausbildung, Fachhochschule, Supervisionsausbildung, Ausbildung in Prozessorientiertem Begleiten oder vergleichbare Ausbildung.
- Abgeschlossene andere, gleichwertige Ausbildung in körperorientierter, komplementärer Methode.
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit Fussreflexzonen-Massage.
- Die AusbildnerIn verpflichtet sich, nur Fussreflexzonen-Massage Ausbildungen (Zeugnisse. Zertifikate, Diplome) mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, die durch sie geleitet wurden und die Anforderungen des SVFM erfüllen.
- Sonderregelung:In Ausnahmefällen - bei langjähriger, erfolgreicher Praxiserfahrung und Lehrtätigkeit mit der FM und dabei einwandfreier Anwendung und Qualität - kann der Vorstand nach intensiver Abklärung (Befragung und Beobachtung in der Anwendung) FM-AusbildnerInnen von den oben aufgeführten Anforderungen befreien.
Treffen diese Anforderungen auf Sie zu? Möchten sie sich gerne in einem Kollegenkreis austauschen? Sind Sie ebenfalls fasziniert von den Möglichkeiten der Reflexzonentherapie? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.